Information Brauchtumsfeuer

Feuer

Unter Brauchtumsfeuer sind solche Feuer zu verstehen, die in einer festen sozialen Gruppe, gewohnheitsmäßig unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege entzündet werden. Es ist also nicht etwa jedes zur Sonnwende von Einzelpersonen entzündete Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren, sondern muss es sich dabei um Brauchtumspflege im Rahmen einer (kirchlichen, vereinsmäßigen oder traditionell ortsüblichen) Gemeinschaftsaktion handeln. Entscheidend ist somit die Bewahrung von bestimmten, gemeinschaftsbezogenen und sittlich motivierten Verhaltensweisen. 

Sofern ein Feuer diesen Qualifikationsmerkmalen entspricht sind nach Ansicht der Behörde zumindest folgende Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren: 

• Osterfeuer am Karsamstag (08.04.2023)
• Herz – Jesu – Feuer (17.06.2023)
• Sonnwendfeuer (21.06.2023) 

 (Falls es bei der gegenständlichen wiederkehrenden Brauchtumspflege in der jeweiligen Gemeinschaft/Gemeinde üblich ist ein etwaiges, auf einen Werktag fallendes Brauchtumsfeuer am Wochenende zu entzünden, scheint dies ebenso zulässig!) 

Meldung des Feuers an die Gemeinde: Zeit und Ort des Verbrennens sind der jeweiligen Gemeinde, auf deren Gebiet das Verbrennen erfolgen soll, mindestens 2 Wochen vor Durchführung zu melden. 


Formular zur Anmeldung eines Zweckfeuers

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27.03.2023 11:15